Die Rechtsgrundlage im UWG
Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt in Art. 3 Abs. 1 lit. s den elektronischen Geschäftsverkehr. Unlauter handelt danach, wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und keine klaren und vollständigen Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich der E-Mail-Adresse macht.
Das Wort «Impressum» kommt im Gesetz nicht vor. Üblich ist eine eigene Unterseite mit diesen Angaben, die über einen Link im Fussbereich jeder Seite erreichbar ist.
Unlauter handelt, wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und keine klaren und vollständigen Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich der E-Mail-Adresse macht.
Diese Angaben gehören ins Impressum
Verlangt sind Angaben zur Identität und eine Kontaktadresse mit E-Mail. In der Praxis haben sich folgende Angaben bewährt: der Firmenname genau wie im Handelsregister eingetragen, die Rechtsform, zum Beispiel GmbH oder AG, die vollständige Adresse und eine E-Mail-Adresse. Empfohlen ist eine Geschäftsadresse statt nur eines Postfachs.
Üblich und empfohlen sind zudem eine Telefonnummer, die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) im Format CHE-123.456.789 und die Namen der vertretungsberechtigten Personen, etwa der Geschäftsführung. Ist Ihre Firma mehrwertsteuerpflichtig, ergänzen viele die MWST-Nummer.
Gilt die Pflicht auch für reine Informationswebsites?
Ob eine Website ohne Shop und ohne Bestellmöglichkeit unter die Bestimmung fällt, ist in der Fachliteratur umstritten. Wer Dienstleistungen vorstellt und zur Kontaktaufnahme einlädt, kann je nach Auslegung bereits darunter fallen.
Weil ein Impressum wenig Aufwand verursacht und Vertrauen schafft, ist es für jede Firmenwebsite empfohlen. Besucherinnen und Besucher sehen sofort, wer hinter dem Angebot steht und wie sie Sie erreichen.
Zusätzliche Pflichten für Online-Shops
Dieselbe Bestimmung verlangt beim Vertragsabschluss über die Website weitere Punkte: Sie müssen auf die einzelnen technischen Schritte bis zum Vertragsabschluss hinweisen, Mittel bereitstellen, mit denen Eingabefehler vor der Bestellung erkannt und korrigiert werden können, und die Bestellung umgehend elektronisch bestätigen.
Diese Punkte betreffen den Bestellablauf und nicht das Impressum selbst. Berücksichtigen Sie sie bei der Planung eines Shops von Anfang an.
Kundschaft in der EU und in Deutschland
Richtet sich Ihre Website gezielt an Kundschaft in Deutschland, Österreich oder anderen EU-Staaten, kann ausländisches Recht zur Anwendung kommen. Das deutsche Recht verlangt zum Beispiel weitergehende Angaben, etwa zum Handelsregister mit Registernummer, zu den vertretungsberechtigten Personen und, falls vorhanden, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Für Schweizer KMU mit Kundschaft im Ausland lohnt es sich daher, das Impressum ausführlicher zu gestalten. In Sonderfällen, etwa bei reglementierten Berufen oder grossem Auslandgeschäft, klären Sie die Anforderungen am besten mit einer Fachperson ab.
Typische Fehler vermeiden
Häufige Mängel sind ein Firmenname, der vom Handelsregister abweicht, eine veraltete Adresse nach einem Umzug, ein Impressum, das nur über Umwege auffindbar ist, oder ein Kontaktformular ohne E-Mail-Adresse. Prüfen Sie das Impressum bei jeder Änderung im Handelsregister.
Häufige Fragen
Reicht ein Kontaktformular anstelle einer E-Mail-Adresse?
Nein. Das Gesetz nennt ausdrücklich die Kontaktadresse einschliesslich der elektronischen Post. Ein Kontaktformular können Sie zusätzlich anbieten, es ersetzt die E-Mail-Adresse aber nicht.
Muss die UID-Nummer im Impressum stehen?
Das UWG nennt sie nicht ausdrücklich. Die UID-Nummer ist aber üblich und empfohlen, weil sie Ihre Firma eindeutig identifiziert. Sie finden sie im UID-Register des Bundesamts für Statistik oder im Handelsregisterauszug.
Brauchen Einzelunternehmen ein Impressum?
Ja, wenn sie Waren oder Leistungen online anbieten. Anzugeben sind dann der Name der Inhaberin oder des Inhabers, die Adresse und die E-Mail-Adresse. Ist das Einzelunternehmen im Handelsregister eingetragen, verwenden Sie den eingetragenen Firmennamen.